Mittwoch, 1. Juni 2016

+++ Meine Meinung - Sampling und der Fall Moses Pelham Vs. Kraftwerk +++

Das aktuelle Urteil des Verfassungsgericht halte ich für einen großen Fehler, die Argumentation, dass ein Musikgenre freigestellt vom Urheberschutz ist, ist ein fatales Fehlurteil und entbehrt jeglicher Gerechtigkeit.

Klar wurde bisher sträflich versäumt, vor allem musikalisch zu definieren, ab wann etwas eine patentierbare Eigenkreation ist, zumal sich zwangsläufig irgendwann Muster ergeben, welche sie in anderen Versatzstücken wiederfinden. Ist eine einfache Tonfolge von 2, 3 Tönen schon ein schöpferisch schützbares Werk oder wo beginnt dieses? Vergleichbar durchaus mit der hypotetischen Frage, kann ich mir das Wort "und" schützen lassen?

Die Grundzüge der Tonleiter sind elementar für alles wovon sich Musik ableiten lässt, aber ist im Gegenzug gleich jede Komposition frei kopierbar für jeden? Ich denke nein!

Möchte man eine gewisse Melodie haben ohne um Erlaubnis zu fragen, kann man sicher einiges an den Halbtonschritten drehen oder in eine andere Tonart zu wechseln, um eben durchaus, aber nicht mehr ganz dreist am Original zu kopieren.

In meinen Augen gehört es sich, die Schöpfer der gewünschten musikalischen Komponente a) zu fragen, ob man sein Stück im Original verwenden kann b) darauf hin auch in seinem Werk hinzuweisen und c) auch entsprechend zu belohnen, vor allem wenn man damit kommerziellen Erfolg hat.

Diese Grundzüge hinderen keine einzige Musikrichtung daran zu existieren, v.a. weil man ja durchaus Nuancen ändern könnte, um eben nicht komplett ein durch fremde Arbeit erschaffenes Werk ohne Gegenwert für den Schöpfer zu benutzen.

Mich als Musiker würde es zurecht tierisch aufregen, wenn ich monatelang womöglich am perfekten Song und der Melodie feile und plötzlich meint jemand, dies ohne zu fragen verwenden zu können und seinen, womöglich noch größeren Reibach mit machen zu können.

Gegen ein faires Entgelt, welches es sicherlich zu definieren gilt und mit Hinweis und Erlaunis wäre das wesentlich schmerzfreier und ein Gewinn für beide Parteien, nicht nur auf rein moralischer Ebene.

Im besagten Streit ging es, so wird auch argumentiert, um lediglich eine Passage von zwei Sekunden. Klar könnte man sich hier fragen, ob zwei Sekunden Musik bereits eine schöpferische Tiefe erreicht haben, welche es zu verteidigen gilt, was aber absolut hinfällig wird, wenn man bedenkt, dass der komplette Beat eben auch nur aus explizit der Aneinanderreihung eben jener zwei Sekunden besteht. Damit wird die Frage ob der schützenswerte Länge ad absurdum geführt und braucht auch gar nicht mehr gestellt zu werden.

Dass "Musiker" wie Bushido, welche durch wiederholte Plakate bei anderen Bands da aufjubeln versteht sich von selbst, fair oder gerechter wird es dadruch nicht. Niemand solllte ein Ton oder eine simple Tonfolge gehören, zweifelsfrei aber die eigene Aufnahme davon, welche primär beim Sampling verwendet wird.

Eine erkennbare Kopie, selbstproduziert wäre auf jeden Fall unstreitbarer, da hier auch ein eigenes schöpferisches Handeln verlangt wird, zwar sicherlich nicht im Sinne der Komposition, wohl aber in der Art der Entstehung, wenn die Instrumente sellbst eingespielt werden. Da befinden wir uns natürlich schon wieder beim Cover, was aber auch lange nicht damit vergleichbar ist.

Dass dies so klaglos hingenommen wird und das Urteil so ausfällt, allein für eine spezifische Musikrichtung ist den anderen gegenüber unfair und spottet einer gerechten Beurteilung, bedenkt man der vollkommen zurecht in die Kritik geratenden Politikern, welche wegen ungekennzeichneten Zitaten und Textpassagen nicht nur Doktorttitel sondern auch Ruhm und Vertrauen verlieren.

Warum diesmal also anders?

Absolut lächerlich wird es, wenn man bedenkt wie vehement "Künstler" alles und jeden in Grund und Boden klagten, welcher sich nur annähernd an dessen Musik, Marke oder Image nicht allein vergriff, sondern schon auch nur näherte und zum eigenen Zwecke zitierte und als solches bezeichnete.

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